Vielen Dank für Ihr Interesse, Mitglied im gemeinnützigen Dorfverein Ollmuth zu werden!
Der Dorfverein Ollmuth e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Gemeinschaft im Ort durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen zu fördern. Um dies erreichen zu können, wird vor allen Dingen die engagierte und ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder sowie die Vielzahl der Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen benötigt.
Es wird aber zur Verwirklichung vieler Aktivitäten auch finanzielle Unterstützung benötigt. Neben Sach- und Geldspenden finanziert sich der Verein durch die Mitgliedsbeiträge.
Durch Ihre Mitgliedschaft können Sie gezielt den Verein in diesen Punkten stärken:
Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!
Unter folgendem Links können Sie den passenden Mitgliedantrag sowie das notwendige SEPA-LAstschriftmandat (als PDF) herunterladen:
Wir haben uns zum Ziel gesetzt die Erhaltung der dörflichen Gemeinschaft, Förderung von Heimatpflege und –kunde, Jugend- und Seniorenarbeit, traditionellem Brauchtum, Veranstaltungen und bürgerschaftlichem Engagement zu fördern.
Dies verwirklichen wir insbesondere durch die Förderung des Gemeinwesens und des Gemeinschaftsgefühls der Einwohner in Ollmuth, gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen, weiterführende Aufarbeitung der Dorfgeschichte, Förderung von Maßnahmen, Gestaltung und Belebung von bestehenden Gemeinschaftsräumen, -flächen und Treffpunkten, insbesondere unter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
Wir verfolgen unsere Ziele mit viel Engagement. Jeder von uns ist ausschließlich selbstlos und gemeinnützig tätig.
Hier finden Sie einige Auszüge aus Berichten über den Dorfverein Ollmuth und seine Veranstaltungen der verschiedenen lokalen Pressemedien:
Liebe Besucher/innen unserer Internetpräsenz.
Hier finden Sie in Kürze Informationen über unseren Dorfverein.
Vielen Dank für Eure / Ihre Geduld
Eure Ansprechpartner für Anregungen / Ideen / Fragen
Vorsitzender: |
Stefan Bläser |
06588 - 413333 |
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Stellv. Vorsitzende: |
Silke Kasel |
06588 - 910317 |
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Schatzmeister: |
Kurt Wallrich |
06588 - 2684 |
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Beisitzerin: |
Julia Hennen |
06588 - 9870750 |
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Beisitzer: |
Hermann Zonker |
06588 - 9831942 |
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Beisitzerin: |
Gertrud Foll |
06588 - 987849 |
Hier finden Sie die vergangenen Veranstaltungen des Dorfvereins.
Mit einem Klick auf den jeweiligen Eintrag erhalten Sie eine kleine Zusammenfasssung und ggf. einige Impressionen in Form von Fotos und Videos.
Viele Spaß beim Stöbern!
Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen des Dorfvereins.
Mit einem Klick auf den jeweiligen Eintrag erhalten Sie nähere Details.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
SWR-Fernsehbericht "Hierzuland" vom 03.09.2020
Historie
Im oberen Ruwertal, im grünen Kranz von Obstäumen und Weideflächen, finden wir den Ort Ollmuth. Die Häuserfronten und -fenster sind der aufgehenden Sonne zugewandt. Bevor morgens die Sonne auf geht ist schon der Hahnenschrei erglungen um die Bewohner von Ollmuth zu wecken.
Steil windet sich die Straße aus dem Ruwertal durch Wald und Wiesen zur Gemeinde Ollmuth. Zwischen den Bauernhäusern liegt die Kapelle des Ortes. Als Schutzpatron der Gemeinde Ollmuth gilt der hl. Thomas. Er wird mit Urkundenrolle und Wanderkarte dargestellt. Ein Stein mit der Aufschrift: 1834 verrät das Baujahr, der nach dem hl. Thomas geweihten Kapelle. In der Kapelle findet man einen baroken Tabernakelatar aus dem Jahre 1750. Er zeigt die Himmelskönigin, das Kind auf dem Arm haltend, mit Weltkugel und Krone.
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Bild 1 |
Bild 2 |
Bild 3 |
Zeitentsprechend sind die rundbogigen Fenstereinfassungen mit glatter Betonung des Kämpfers und des Scheitels. Den von einer Voutendecke überspannten Raum mit schlichtem barocken Gestühl beherrscht der prächtig geschnitzte Rokokoaltar ALTARE PRIVILEGIA TUM DIEBUS LUAE 1750. Reicher Säulenaufbau um eine Mittelnische und geschmückt mit Putten, Ornament- und szenischen Reliefs. Über dem Gebälk, von Volutenstegen eingefasst, ein Pelikan und als Abschluss eine Strahlengloriole mit IHS-Monogramm. Zugehörig ist das Antependium mit geschnitzten figürlichen und ornamentalen Darstellungen. Das Werk unbekannter Provinienz ist einer der kunstvollsten Rokokoaltäre im Kreisgebiet. Weiterer Figurenschmuck sind ein hl. Sebastian (17. Jh.) und barocke Figuren der Mutter Gottes und eines Propheten. Die Filialkirche ist gut erhaltenes Beispiel für das Weiterwirken eines im Trierer Land geläufigen barocken Bautypus im 19. Jh.
Das Dorf Ollmuth geht wohl auf römische Einzelbesiedlung zurück. Die Römer nannten diese Siedlung "ulmetum = ulmenwald". Noch heute findet man um den Ort herum vereinzelt Ulmen stehen. Nach alten Urkunden hieß der Ort später "Olmety" oder "Olmeit". Die erste urkundliche Erwähnung im Jahre 1330 geht auf die St. Thomas Kapelle zurück, die auf der Höhe zwischen Ollmuth und Franzenheim stand. Die oben erwähnte Kapelle soll heute noch daran erinnern. Grillhütte Schönblick
Auf halben Weg in nordwestlicher Richtung nach Franzenheim findet der Wanderer in einer stark von Wind und Wetter zerzausten Baumgruppe eine Kapelle mit der Muttergottes von Fatima. Von hier kann man weit ins Ruwertal, die Obermosel und in Richtung Pellingen blicken. Südöstlich von Ollmuth, über dem zur Ruwer steil abfallenden Tal, bietet das Ollmuther "Freizeitzentrum" mit Schützhütte, Sitzgruppen unter Niederwald, mit herrlichem Ausblick in den romantischen Teil des oberen Ruwertales, Gelegenheit zum Picknick und Freizeitvernügen. Ein Platz, geschaffen für Familien mit Kindern. Ollmuth liegt an der Grenze des Naturparks Saar-Hunsrück.
An der Straße, die von der Straße Pluwig - Franzenheim zur Höhe abzweigt und weiter nach Ollmuth führt, steht auf der Höhe neben der Kapelle, ein 2,50 m hohes Kreuz (Bild 3), das aus rotem Sandstein gefertigt ist. Unter einer längeren, inzwischen verwitterten Inschrift in lateinischer Sprache steht auf dem Sockelstein des Altartisches: "Errichtet im Jahre 1841 von P. Hermesdorf, dem Jungen aus Ollmuth".
Über dem Altartisch erhebt sich ein hoher gebogener Schaft, auf dem die Worte "Bitte für die armen Seelen" angebracht waren. Auf dem breiten Kapitell steht das Abschlusskreuz mit ausgehauenem Korpus. Zu Füßen des Korpus ist ein Totenkopf ausgehauen.
Über das Motiv, das im Jahre 1841 zur Errichtung des Kreuzes führte, ist nichts mehr bekannt. Der Spruch auf dem Schaft deutet darauf hin, dass hier jemand zu Tode kam. Es kann sich aber auch um ein Kreuz handeln, das gestiftet wurde für das Seelenheil verstorbener Angehöriger, oder es war ein Kreuz, das aus einem Gelübde heraus dort aufgestellt wurde.
Quelle: http://www.ollmuth.de:
Der Dorfverein möchte auch die Chronik von Ollmuth überarbeiten und allen interessierten Menschen zugänglich zu machen.
Hier werden wir in Zukunft "Fundstücke" zur Geschichte von Ollmuth veröffentlichen. Hierzu gehören Fotos, Zeitungsartikel, Postkarten, Ansichten und alle anderen aufgezeichneten Werte, die man zum Ort finden kann. Diese Aufgabe ist aber ohne die Mithilfe von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht zu bewältigen! Daher hier der Aufruf an alle Besucher dieser Internetseite und speziell an die Bewohnerinnen und Bewohner von Ollmuth:
Durchsucht Eure Dachböden und Fotoalben - helft mit, diese Seite auszubauen!
Egal ob Foto, Dia, Postkarte oder Zeitungsartikel - wir kümmern uns darum alle interessanten Dokumente zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen! Natürlich bekommt jeder "Helfer" seine Dokumente in hochaufgelöster, digitaler Form und für die Ewigkeit gesichert ausgehändigt!
Hier ein paar Ansichtskarten, die uns unser Mitglied Gertrud Foll zur Verfügung gestellt hat. Die Karten entstammen aus dem Fundus des in ihrem Hause ehemals geführten "Kolonialladens", an den sich der ein oder die andere sicher noch erinnern kann!
Foto von Joh. Schmitt, Mehring (Mosel), ca. 50er Jahre
Foto von Ferdinand Stein, Düren/Rheinland, ca 50er Jahre
Achim Springer ALTEC IT Engineering
Brennholz Zonker
Comp-Tronik IT-Service Stefan Bläser → www.comp-tronik.de
Fußpflege Ania Zonker
Glas Rehfeld → www.ar-glasservice.de
KFZ Dellomini
KFZ-Werkstatt Terres
Landmaschinen Backes → www.backes-landmaschinen.de
Psychologische Praxis Ulrike Mai → www.psychologische-praxis-mai.de
Schaumstoff Lonien → www.schaumstoffe-lonien.de
Schonsteinfegermeister Jens Lauck
Veranstaltungstechnik Marcel Sihr → www.djcm.de
Dorfverein Ollmuth e.V.
Zum Ruwertal 6
54316 Ollmuth
Telefon: +49 6588 / 41 33 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1. Vorsitzender
Stefan Bläser
Zum Ruwertal 6
54316 Ollmuth
Telefon: 06588 / 413333
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2.Vorsitzende
Silka Kasel
Hauptstraße 16
54316 Ollmuth
Das Impressum gilt für: http://www.dorfverein-ollmuth.de
Registergericht: Amtsgericht Trier
Bildquellenangaben:
Lupo / pixelio.de
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Dorfverein Ollmuth e.V.
Zum Ruwertal 6
54316 Ollmuth
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Satzung des Dorfvereins Ollmuth e.V.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen: Dorfverein Ollmuth e.V.
Der Sitz des Vereins ist 54316 Ollmuth
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist vom 01. Januar – 31. Dezember.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist
Erhaltung der dörflichen Gemeinschaft,
Förderung von
Heimatpflege und –kunde,
Jugend- und Seniorenarbeit,
traditionellem Brauchtum,
Veranstaltungen und bürgerschaftlichem Engagement.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Förderung des Gemeinwesens und des Gemeinschaftsgefühls der Einwohner in Ollmuth,
gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen, weiterführende Aufarbeitung der Dorfgeschichte,
Förderung von Maßnahmen, Gestaltung und Belebung von bestehenden Gemeinschaftsräumen, -flächen und Treffpunkten, insbesondere unter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.10. jedes Jahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 12 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich (siehe Beitragsordnung).
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus den geschäftsführenden sowie den funktionsbezogenen Mitgliedern, er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder der Geschäftsführung sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
(1.1) Geschäftsführung Vorsitzende/r
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Schatzmeister/in
Schriftführer/in
(1.2) Beisitzer
Die Anzahl der Beisitzer richtet sich nach dem funktionsbezogenen Bedarf. Sowohl beim vorzeitigen Wegfall eines oder mehrerer Beisitzer(s) als auch in einem Themen bezogenen Bedarfsfall hat der Vorstand die Möglichkeit der Kooptierung von neuer / weiterer Beisitzer.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
(3) Dem Vorstand obliegt die Umsetzung von Aufgaben im Zusammenhang mit den unter §2 definierten Zwecke sowie der in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(4) Vorstandssitzungen sollten 3x jährlich stattfinden. Die Einladung hierzu erfolgt durch die/den Vorsitzende/n schriftlich oder mündlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 8 Tagen; in Dringlichkeitsfällen kann auch kurzfristig eingeladen werden. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden; in deren / dessen Abwesenheitsfalle die der / des Stellvertreter/in/s.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe beantragt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung im Amtsblatt.
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über
a) Gebührenbefreiungen,
b) Aufgaben des Vereins,
c) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
d) Mitgliedsbeiträge,
e) Satzungsänderungen,
f) Auflösung des Vereins.
(5) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bei der Anwesenheit von 10% der Mitglieder beschlussfähig; nehmen weniger stimmberechtigte Mitglieder teil, wird eine 2. Mitgliederversammlung einberufen. Diese wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist stimmberechtigt.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt in Antrag als abgelehnt.
§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem / der Vorsitzenden und Schriftführer/in zu unterzeichnen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung (oder Aufhebung) der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Gemeinde Ollmuth, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Über die Verwendung entscheidet die letzte Mitgliederversammlung.
(c) 2019 Dorfverein Ollmuth e.V. - 54316 Ollmuth